Projekte und Förderung
Förderbare Aktivitäten
- Projekte, die nachhaltige Kooperationen begründen;
- Gemeinsame wissenschaftliche Veranstaltungen für Studierende, wie z. B. Seminare oder Fachexkursionen;
- Gemeinsame bilaterale wissenschaftliche Veranstaltungen, wie Symposien, Tagungen und Workshops;
- Vorbereitungsphase für Double Degree Programme;
- Forschungsaufenthalte für wissenschaftliche Recherchen;
- Finanzielle Unterstützung der Publikation von Ergebnissen bereits abgeschlossener Projekte der Aktion Österreich – Tschechische Republik;
- Sommerkollegs, d. h. Sommersprachschulen der deutschen und tschechischen Sprache;
- Summerschools, d. h. Sommerfachkurse aus verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen;
- Akademischer Austausch zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen im Rahmen der Master/Magister- und Doktorats/PhD-Studienprogramme der antragstellenden Institutionen.
Bei allen Förderaktivitäten liegt der Schwerpunkt auf der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (zum Zeitpunkt des Einreichtermins sind nicht mehr als 10 Jahre seit Verleihung des Doktortitels vergangen).
Wer kann einen Antrag auf gemeinsame Projektförderung einreichen?
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an einer antragsberechtigten Institution in Österreich, bzw. in Tschechien angestellt sind
- In Österreich:
- In Tschechien:
- öffentliche Hochschulen lt. der Beilage 1. des Hochschulgesetzes Nr. 111/1998
Wie reiche ich einen gemeinsamen Antrag auf Projektförderung ein?
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Suchen Sie sich einen Projektpartner in Tschechien und bereiten Sie einen Projektantrag vor.
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Der gemeinsame Projektantrag ist bei der Geschäftsführung der AKTION Österreich – Tschechische Republik in Prag in elektronischer Form einzureichen.
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Die für die beantragte Aktivität vorgesehenen Eigenmittel und deren Verwendung sind in der Kostenaufstellung nachvollziehbar auszuweisen.
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Lesen Sie sich bitte die detaillierten Richtlinien für die Erstellung der Projektanträge durch.
Kontaktieren Sie uns
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Ing. Helena Hanžlová
helena.hanzlova@dzs.cz
Fachreferentin und Geschäftsführerin Aktion Österreich – Tschechische Republik
+420 221 850 506 -
PhDr. Martina Bečánová Hamplová
martina.hamplova@dzs.cz
Fachreferentin Aktion Österreich – Tschechische Republik
+420 221 850 513
Antragsberechtigte Institutionen für die Einreichung der gemeinsamen Projektanträge
In der Tschechischen Republik:
In Österreich:
Einreichtermine
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15. April
für den Zeitraum 1. 7. - 31. 12. 2021
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15. September
für den Zeitraum 15. 10. - 31. 12. 2021
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31. Oktober
für den Zeitraum 1. 1. - 31. 12. 2022